10.11.2022
Die Einwohnergemeinde Schüpfen bringt folgende Änderung des Feuerwehrreglementes zur Kenntnis: - Änderung von Anhang 2 (Sold und Entschädigungen; Abschnitt 1, 2, 4) Inkraftsetzung rückwirkend per 1. Januar 2022
Den Publikationstext sowie die detaillierten Änderungen im Feuerwehrreglement entnehmen Sie den folgenden Dokumenten:
Gegen den Beschluss der Sicherheitskommission kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.