Gemeindeversammlung
Das oberste Organ der Einwohnergemeinde Schüpfen sind die Stimmberechtigen, die in der Regel an der Gemeindeversammlung handeln. Jedes Jahr finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt - im Mai/Juni für die Genehmigung der Rechnung und im November/Dezember für die Genehmigung des Budgets.
Erfordern es dringende Geschäfte, wird durch den Gemeinderat eine zusätzliche Gemeindeversammlung einberufen. Zudem kann ein Zehntel der Stimmberechtigen innert 60 Tagen die
Einberufung einer Versammlung verlangen. Die Versammlungen werden jeweils so
angesetzt, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen
können.
Über die an der Versammlung traktandierten Geschäfte werden die
Stimmberechtigten ca. drei Wochen vor der Versammlung mit einem
Mitteilungsblatt informiert, das in alle Haushaltungen verteilt wird. Zudem erfolgt die Publikation der Traktandenliste jeweils 30 Tage vorher im amtlichen Anzeiger Aarberg.
Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung
Die Versammlung beschliesst:
- Die Annahme, Abänderung und Aufhebung des Organisationsreglements, des Abstimmungs- und Wahlreglemens, des Entschädigungsreglements des Gemeinderates, des Baureglements und des Zonenplans;
- Das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern;
- Die Gemeinderechnung;
- Schulen zu errichten oder auzuheben;
- In einen Gemeindeverband einzutreten oder aus diesem auszutreten;
- Die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden;
- Über bezifferbare Initiativen bis Fr. 1‘500'000.00.
Sofern Fr. 250'000.00 übersteigend:
- Neue, einmalige Ausgaben der Gemeinde;
- Von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte;
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen;
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken;
- Finanzanlagen in Immobilien;
- Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Werken oder dergleichen, mit Ausnahme von Finanzanlagen des Finanzvermögens;
- Verzicht auf Einnahmen;
- Gewährung von Darlehen, mit Ausnahme von Finanzanlagen des Finanzvermögens;
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert;
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen;
- Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte.
- in einen Gemeindeverband einzutreten oder aus diesem auszutreten,
- die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden,
- über bezifferbare Initiativen bis Fr. 1‘000'000.—.
Voraussetzungen zur Stimmberechtigung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schüpfen angemeldet sind, sind freundlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner haben Gelegenheit, der Gemeindeversammlung als Gäste zu folgen.
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