Abmeldung / Wegzug
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter oder Online abzumelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis
- Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalter)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Bei einem Wegzug ins Ausland, ist uns der Ausländerausweis (Ausweise B & C) abzugeben. Sowohl für Schweizer als auch für Ausländer gilt, dass zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
| | |
Abstimmungen / Wahlen
Abstimmungen / Wahlen
Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein.
Bei Abstimmungen werden Ihnen die Unterlagen 3 Wochen und bei Wahlen 10 Tage vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Es besteht die Möglichkeit, bis am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag, 10.00 Uhr Ihre briefliche Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung zu deponieren (der Briefkasten ist angeschrieben).
Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag eintreffen. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Für die persönliche Stimmabgabe an der Urne gelten die folgenden Öffnungszeiten der Stimmlokale:
- Schüpfen, Gemeindeverwaltung, So. 10.00-12.00 Uhr
- Ziegelried, Schulhaus, So. 10.00-11.45 Uhr
Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag ab 12.00 Uhr werden die Resultate durch den aufgebotenen Stimm- bzw. Wahlausschuss ermittelt.
| | |
Adressauskünfte
Adressauskünfte
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf die Weisung Datenschutz und Informationssicherheit Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt.
Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss jedoch ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen, um die Angaben zu erhalten. Diesbezügliche Unterlagen sind der Anfrage beizulegen.
Hinweise:
- Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
- Listenauskünfte bedingen ein Gesuch an den Gemeinderat.
Gebühr:
- Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung
Download:
| | |
Alimente
Alimente
Unterhaltsbeiträge/Alimente
Alimentenbevorschussung
Sofern die durch ein Gericht oder eine Behörde festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig im Voraus ausgerichtet werden, können die anspruchsberechtigten Kinder einen Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente stellen.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren zivilrechtlicher Wohnsitz in einem der fünf Verbandsgemeinden ist. Bei minderjährigen Kindern ist das Gesuch vertreten durch den obhutsberechtigten Elternteil und bei volljährigen Kindern durch das Kind selber zu stellen. Die Höhe der Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfachn AHV-Waisenrente nicht übersteigen.
Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen, der übersteigende Betrag der maximalen einfachen AHV-Waisenrente und Kinderzulagen bevorschusst.
Alimenteninkasso
Für bevorschusste Kinderalimente übernehmen wir das Inkasso. Auf Gesuch hin leiten wir Inkassohilfe bei der Vollstreckung von eherechtlichen Unterhalsansprüchen, bei Alimentenrückständen und bei übersteigenden Beträgen der maximalen einfachen AHV-Waisenrente.
Kontakt
Regionaler Sozialdienst
Edith Liechti
Dorfstrasse 17
3054 Schüpfen
Tel. 031 879 70 75
E-Mail
| | |
Alters- und Pflegeheim
Alters- und Pflegeheim
Das Alters- und Pflegeheim Schüpfen wurde 1989 eröffnet und liegt in einer wunderschönen ländlichen Umgebung.
Mit seinen 38 Einzelzimmern, einer Wohngruppe Alter, einer Wohngruppe Pflege und einer Wohngruppe Demenz bietet es Wohn- und Lebensraum für 44 betagte und teils pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner.
Kontakt:
Alters- und Pflegeheim Schüpfen
Sägestrasse 10
CH-3054 Schüpfen
Telefon: 031 879 51 51
Fax: 031 879 51 50
E-Mail
| | |
Altersbeauftragte/r / Altersfragen
Altersbeauftragte/r / Altersfragen
Kontakt Altersbeauftragte:
Melanie Mazenauer
p. Adr. Gemeindeverwaltung
3255 Rapperswil
Natel 076 202 04 69
E-Mail mazenauermelanie@gmail.com
| | |
Altersleitbild
Altersleitbild
Im Altersleitbild 2019 werden die aktuellen und zukünftigen demographischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für unsere Gemeinden formuliert, sowie Leitgedanken und strategische Ziele in 6 Handlungsfeldern erläutert. Das Altersleitbild bildet die Planungsgrundlage für die kommunale Alterspolitik der nächsten 5 Jahre.
Das Altersleitbild 2019 kann auf der Webseite des Seniorenrates eingesehen werden. Wünschen Sie ein Exemplar in der Druckversion, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Schüpfen.
| | |
Anerkennung
Anerkennung
Sie sind mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet und möchten deshalb eine Vaterschaftsanerkennung machen, um auch rechtlich als Vater zu gelten?
Mit diesem unwiderruflichen Schritt haben Sie die rechtliche Verwandtschaft mit Ihrem Kind begründet. Dies bedeutet, dass Ihr Kind Ihnen gegenüber nun erbberechtigt ist und Anspruch auf Unterhalt hat.
Bitte wenden Sie sich hierzu an das Zivilstandsamt Ihrer Wahl.
| | |
Anmeldung / Zuzug
Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Anmeldung Schweizer/in
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:
- ID / Pass
- Impfausweis, falls ein Hund im Haushalt lebt
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00 pro volljährige Person.
Anmeldung Ausländer/in
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, bitten wir Sie, sich bereits innert 8 Tagen seit dem Zuzug anzumelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- gültiger Pass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- Kopie Arbeitsvertrag
- Impfausweis, falls ein Hund im Haushalt lebt
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 25.00 zzgl. Kosten für Ausländerausweis pro volljährige Person.
| | |
Arbeitskonflikte - Informationen
Arbeitskonflikte - Informationen
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Arbeitslosigkeit - anmelden
Arbeitslosigkeit - anmelden
Haben Sie Ihre Arbeitsstelle verloren oder droht Ihnen ein Stellenverlust?
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und zum Leistungsbezug erfolgt direkt beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Bei der Erstanmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Amtlicher Ausweis
- Ausländerausweis
Melden Sie sich sofort nach Erhalt der Kündigung, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Erwerbslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Biel.
Kontaktangaben:
RAV Biel/Bienne
Zentralstrasse 63
2501 Biel/Bienne
Tel. 031 635 35 30
E-Mail
Für weitere interessante Hinweise besuchen Sie die folgende Internetseite: www.treffpunktarbeit.ch
| | |
Ausländische Erwerbstätige
Ausländische Erwerbstätige
Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (ohne EU/ EFTA)
Auskünfte und Einreichungsstelle für Stellenantrittsgesuche:
beco Berner Wirtschaft
Ausländische Erwerbstätige
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 58 10
Fax 031 699 58 02
info.arbeit@vol.be.ch
www.vol.be.ch/beco
Melde- und Bewilligungsverfahren für EU- / EFTA-Angehörige
Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis höchstens 90 Arbeitstage pro Jahr:
Aufenthaltsbewilligung ist nicht nötig, jedoch eine Meldung an das beco Berner Wirtschaft, Laupenstr. 22, 3011 Bern Tel. 031 633 58 44
Erwerbstätigkeit über 90 Arbeitstage pro Jahr:
- Ausweispapier oder Fotokopie davon mit Anstellungsbestätigung an die Migrationsbehörde am Sitz des Arbeitgebers senden.
- Prüfung und bei positivem Entscheid versenden einer schriftliche Zusicherung.
- Der Arbeitnehmende meldet sich vor Arbeitsbeginn bei der Fremdenkontrolle seines Wohnortes an und erhält dann die EU-/EFTA-Bewilligung.
- Der Arbeitnehmende meldet sich vor Arbeitsbeginn mit Ausweispapier und Anstellungsbestätigung sowie Mietvertrag bei den Einwohnerdiensten an seinem Wohnort
- Prüfung und bei positivem Entscheid erhält der Antragsteller die EU-/EFTA-Bewilligung
Migrationsdienst des Kantons Bern
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Call Center Tel. 031 633 53 15
| | |
AuslandschweizerIn
AuslandschweizerIn
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben am Online-Schalter die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen wie z.B. Anmeldung ins Auslandschweizerregister, Zivilstandsmeldungen, Adressänderungen usw. in Anspruch zu nehmen.
| | |
Ausweis über den registrierten Familienstand
Ausweis über den registrierten Familienstand
Benötigen Sie für die Ziviltrauung oder im Verkehr mit Behörden oder Versicherungen zivilstandsamtliche Papiere?
Für die Gemeinde Schüpfen ist der Zivilstandskreis Seeland zuständig, welches sich in Biel befindet. Wir bitten Sie, für die Bestellung von Zivilstandsausweisen direkt mit dem Zivilstandsamt Kontakt aufzunehmen.
Tel. 031 635 43 70
Fax. 031 635 43 89
E-Mail oder online bestellen.
| | |
Beistandschaften
Beistandschaften
Das neue Erwachsenenschutzrecht sieht als behördliche Massnahme die Beistandschaft vor. Eine Beistandschaft kommt nur dann in Frage, wenn die – aufgrund eines Schwächezustandes entstandene – Schutzbedürftigkeit einer Person nicht mittels anderer Lösungen aufgefangen werden kann.
Zu denken ist hier an die Unterstützung der betroffenen Person durch das private Umfeld, durch private gemeinnützige Organisationen oder durch öffentliche Dienste.
Informationen zum Thema und den verschiedenen Arten der Beistandschaften finden Sie hier.
Anlaufstelle zum Errichten einer Beistandschaft ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Seeland
Stadtplatz 33
Postfach 29
3270 Aarberg
Tel. 032 391 23 83
| | |
Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen)
Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen)
Wenn Sie die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, ist hierzu eine Bewilligung des Gemeindepolizeiorgans erforderlich.
Ihr Gesuch für die Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung reichen Sie bitte spätestens 30 Tage vorher schriftlich beim Gemeinderat ein. Das Gesuch muss die folgenden Angaben beinhalten:
- Veranstaltungstitel
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungsbeginn und -ende
- Veranstaltungsprogramm
- Erwartete Besucherzahl
- Veranstaltende Organisation
- Verantwortliche Person
Die Miete für die beanspruchte Fläche wird gestützt auf Art. 23 des Gebührenreglements festgelegt.
Download:
| | |
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Der Flyer „Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche“ ist ein Produkt der Projektgruppe „Schüpfen schaut hin!“ und soll Betroffenen helfen, sich an die richtige Amtsstelle wenden zu können.
| | |
Bestätigung für alleinreisende Kinder
Bestätigung für alleinreisende Kinder
Ihr minderjähriges Kind verreist ohne Eltern aber in Begleitung einer anderen erwachsenen Person in die Ferien?
Mit dem ausgefüllten Formular können Sie als Eltern Ihr schriftliches Einverständnis dazu geben.
| | |
Betreibungsregisterauszug
Betreibungsregisterauszug
Auszüge aus dem Betreibungs- und Konkursregister können direkt am Schalter beim
Betreibungsamt Seeland
Dienststelle Seeland
Amthaus
Stadtplatz 33
3270 Aarberg
Tel. 031 636 30 40
Fax. 031 636 30 41
E-Mail
abgeholt oder schriftlich mit Kopie eines amtlichen Ausweises bestellt werden.
Benötigte Dokumente für einen Auszug aus dem Betreibungsregister:
Für einen Auszug aus dem eigenen Betreibungsregister wird eines der folgenden Dokumente benötigt:
- Niederlassungsausweis
- Führerausweis
- Schweizer-Identitätskarte
- Schweizer-Pass
- Ausländerausweis (ausländische Identitätskarten oder Pässe können nicht akzeptiert werden)
Für einen Auszug aus dem Betreibungsregister eines Dritten:
- Interessennachweis gemäss Art. 8a SchKG
Preis eines Auszugs aus dem Betreibungsregister
Kosten pro Auszug: Fr. 17.00 / per Fax: Fr. 22.00
| | |
Datenschutz / Datenauskünfte
Datenschutz / Datenauskünfte
Die Gemeinde Schüpfen führt im Rahmen der gesetzlichen Aufträge und Vorschriften verschiedene Datensammlungen. Die wichtigste Datensammlung stellt die Einwohnerkontrolle dar, in welcher sämtliche Schüpfenerinnen und Schüpfener registriert sind.
Die Gemeinde Schüpfen ist sowohl an die kantonalen Datenschutzvorschriften als auch an die zusätzlichen kommunalen Vorschriften gebunden.
Datenschutzaufsichtsstelle
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird jährlich durch die eingesetzte, externe Datenschutz-Aufsichtsstelle überprüft und in einem Bericht zu Handen der Gemeindeversammlung festgehalten. In Schüpfen wird diese Aufgabe durch die ROD AG wahrgenommen.
Bekanntgabe von Daten
Listenauskünfte
Die Gemeinde kann gestützt auf Art. 1 des Datenschutzreglementes an private Personen systematisch geordnete Daten (Listen) bekanntgeben. Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt ausschliesslich auf Verfügung und setzt ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat voraus.
Einzelauskünfte
Einzelauskünfte an Private werden auf schriftliches Gesuch hin erteilt, wenn sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen können.
Auskünfte an Behörden
Personendaten werden anderen Amtsstellen weitergegeben, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Hinweis:
- Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
Recht auf Einsicht
Jede Person kann in das Register der Datensammlungen Einsicht nehmen und Auskunft verlangen, welche Daten über sie in einer Datensammlung bearbeitet werden.
Nachstehend finden Sie das Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Schüpfen sowie das offizielle Gesuchsformular der Gemeinde Schüpfen.
Download:
| | |
Datensperre
Datensperre
Jede betroffene Person kann gestützt auf Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten einreichen. Die Sperrung kann sich auf eine einzelne Person aber auch auf Familienangehörige wie Ehepartner/in und minderjährige Kinder beziehen.
Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Gründe für Datensperren sind:
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Sicherheitsprobleme
- Schutz vor Belästigungen
- Schutz vor Neugierde
- Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Die Bekanntgabe der Daten ist trotz Sperre zulässig, wenn
- die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist.
- die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Download:
| | |
Eheschein
Eheschein
Trauungsurkunden sind beim Zivilstandsamt des Trauungsortes (nicht Wohn- oder Heimatort) zu bestellen.
| | |
Einbürgerung - Informationen
Einbürgerung - Informationen
Download:
| | |
Elternbriefe
Elternbriefe
Zur Geburt des ersten Kindes erhalten die frisch gebackenen Eltern, die in unserer Gemeinde Wohnsitz haben, ein Abonnement für die Elternbriefe von Pro Juventute. Unsere Gemeinde schenkt ihnen ein Abonnement für 3 Jahre Jahre, es endet automatisch und muss von den Eltern nicht gekündigt werden.
Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges Ereignis und verändert den Alltag der Eltern wesentlich. Die Elternbriefe von Pro Juventute begleiten sie in diesem neuen Lebensabschnitt. Sie übermitteln monatlich auf das Alter des Kindes zugeschnittene Informationen über die anstehenden Entwicklungsschritte. Themen im ersten Lebensjahr sind u.a.: Entwicklung, Ernährung, Pflege, Schlaf, Weinen, Mutter-/Vatersein, Partnerschaft, Alleinerziehen, Grosseltern, erste Zähne, erste Schritte usw.
Eine Leseprobe finden Sie hier.
Das Elternbriefabonnement wird automatisch ausgelöst sobald die Geburt des ersten Kindes auf der Einwohnerkontrolle registriert ist.
Ergänzend steht der Eltern-Beratungsdienst gratis unter der Nummer 058 261 61 61 rund um die Uhr, an 365 Tagen oder über die Webseite zur Verfügung.
| | |
Familienausweis
Familienausweis
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument ist erst ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz, unter Vorbehalt sämtlich gemeldeter ausländischer Zivilstandsereignisse, vollständig.
Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Zivilstandsamt.
| | |
Familienergänzende Betreuungsangebote
Familienergänzende Betreuungsangebote
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Familienforschung
Familienforschung
Sie interessieren sich für die Herkunft Ihrer Familie? Das Zivilstandsamt am Heimatort der Familie erteilt Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gerne Auskünfte über die Ausstellung von Dokumenten oder die Einsicht in ältere Zivilstandsregister.
Details zum Verfahren, Informationen und Merkblätter finden Sie auf der kantonalen Homepage.
| | |
Feuerwehr
Feuerwehr
Die Feuerwehr Schüpfen bekämpft Feuer-, Elemantar- und andere Schadenereignisse, insbesondere Öl-, Gas- und Chemieunfälle in der Gemeinde.
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr sind der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt.
Benötigen Sie die Hilfe der Feuerwehr in einem Notfall dann wählen Sie den Feuerwehrnotruf 118.
Bei Fragen zu Organisation, Personalrekrutierung oder allgemeinen Auskünften wenden Sie sich an den Kommandaten:
Thomas Tüscher
Ziegelried 359, 3054 Schüpfen
Tel. 079 451 59 75
feuerwehr@schuepfen.ch
Online Abmeldung Feuerwehrübung
Möchten Sie sich online für eine Feuerwehrübung abmelden, dann klicken Sie hier.
Download:
| | |
Feuerwerk
Feuerwerk
Feuerwerk - Bewilligungspflicht von bestimmten Kategorien
Erwerbsschein/Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4 und T2 (neu seit 01.01.2014)
Für den Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, die eine grosse Gefahr darstellen, gelten seit dem 1. Januar 2014 neue Regeln. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2 ist neu ein Verwendungsausweis notwendig. Dies betrifft pyrotechnische Gegenstände, die nur für das Abbrennen durch Personen mit Fachkenntnissen im gewerblichen Gebrauch vorgesehen sind. Feuerwerkskörper, die im Detailhandel erhältlich sind, gehören nicht in diese Kategorie.
Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4 und T2 erwerben will, muss einen Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung beantragen. Die beiden Formulare dazu sind auf der Internetseite der Kantonspolizei Bern elektronisch abrufbar.
Das Gesuch um Erwerbsschein ist bei der Wohnsitzgemeinde, dasjenige für die Abbrandbewilligung bei der Gemeinde des Abbrandortes einzureichen.
Nach der Vorprüfung leitet die Gemeinde das Gesuch an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach 7571, 3001 Bern, weiter. Die Kantonspolizei prüft anschliessend das Gesuch hinsichtlich den Anforderungen gemäss der Sprengstoffgesetzgebung.
Kontakt bei Fragen:
Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Tel: 031 634 73 81
E-Mail
Feuerwerk Bewilligung
Gem. Art. 16 Gemeindepolizeireglement vom 2. Juni 2010 ist es ausser am 31. Juli, 1. August und an Silvester untersagt, ohne Bewilligung des Polizeiorgans der Gemeinde (Ortspolizeibehörde), nach 22.00 Uhr Knallkörper und Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen.
Möchten Sie dennoch ein Feuerwerk abbrennen (z.B. für ein Hochzeit)?
Stellen Sie der Sicherheitskommission Schüpfen ein schriftliches Gesuch.
Folgende Angaben müssen in Ihrem Gesuch enthalten sein:
- Veranstaltungstag und genauer Zeitrahmen
- Gewünschter Veranstaltungsort
- Beschreibung der Aktivitäten, Zweck des Anlasses
- Verantwortliche Person, inkl. Mobilenummer
| | |
Findeltiere
Findeltiere
Haben Sie ein Tier gefunden oder ist Ihnen Ihr eigenes Tier entlaufen? Dann melden Sie dies bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere.
Seit dem 1. Januar 2009 sind herrenlose Tiere dem Berner Tierschutz zu melden. Der Berner Tierschutz nimmt seither die Aufgaben der kantonalen Meldestelle wahr.
Kontakt Meldestelle Findeltiere Kanton Bern:
Berner Tierschutz
Postfach 37
3020 Bern
Tel: 0800 1844 00 (Gefunden)
Tel: 0900 1844 00 (Vermisst)
E-Mail
Weitere Angaben können Sie dem Flyer Findeltiere entnehmen.
Download:
| | |
Fischerpatent
Fischerpatent
Das Recht der Fischerei, insbesondere das Recht, in den Gewässern des Kantons Bern Fische, Krebse und Fischnährtiere zu hegen, zu fangen und zu verwerten, steht dem Kanton zu. Vorbehalten bleiben einzelne bestehende private Fischereirechte.
Der Kanton übt dieses Recht, soweit er es nicht selber wahrnimmt, durch das Erteilen von Patenten (in den grösseren Flüssen und Bächen sowie in den Seen) und durch Verpachtung (in den kleineren Bächen und Zuflüssen) aus.
Patente für die Angelfischerei
Ein Berner Angelfischerpatent können grundsätzlich alle Personen erwerben – mit oder ohne Wohnsitz im Kanton. Ausgenommen sind Personen, die mit einem Patententzug oder einem Fischereiverbot belegt sind.
Die Preise sind abhängig von der Geltungsdauer und dem Geltungsbereich. Das Wichtigste rund um die Angelfischerpatente erfahren Sie in den Fragen und Antworten (FAQ).
| | |
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.
Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen.
Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Jugendschutzkonzept
- Getränkekarte
- Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)
Die Gemeindeschreiberei prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
| | |
Geburt / Geburtsschein
Geburt / Geburtsschein
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.
Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Geburtsscheine können beim Zivilstandsamt des Geburtsortes angefordert werden.
| | |
Gemeindebibliothek
Gemeindebibliothek
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt
Wer hilft gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen bei häuslicher Gewalt? Und: Was ist überhaupt häusliche Gewalt?
Die überarbeitete Notfallkarte Häusliche Gewalt zeigt betroffenen Personen auf einen Blick und in einer Vielzahl von Sprachen, wohin sie sich wenden können. Die Webseite hallo-bern.ch/hg gibt weiterführende Informationen zum Thema. Sie können die Notfallkarte kostenlos bei der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt beziehen.
Von häuslicher Gewalt betroffene Personen sind darauf angewiesen, dass sie dies wissen. Hier können Sie einen wichtigen Beitrag leisten: Als Mitglied einer Gemeindeverwaltung arbeiten Sie täglich für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Aus verschiedenen Anlässen sind Sie im Kontakt mit einer Vielzahl von Ihnen. Verschiedene Gefässe, wie bspw. Anlässe für Neuzuziehende, eignen sich um das Thema häusliche Gewalt anzusprechen.
Schauen Sie hin, informieren Sie und vernetzen Sie bei Bedarf.
| | |
Heimatausweis bestellen
Heimatausweis bestellen
Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. Sie können den Heimatausweis online bestellen. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Sie können den Heimatausweis telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (031 879 70 80) oder direkt über das Onlineformular bestellen.
Gebühr Fr. 20.00.
| | |
Heimatausweis verlängern
Heimatausweis verlängern
Sind Sie bereits im Besitz eines Heimatausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert?
Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns hierzu den bisherigen Heimatausweis zurück.
Gebühr: Fr. 10.00
| | |
Heirat, Ehevorbereitung
Heirat, Ehevorbereitung
Sie haben sich entschlossen zu heiraten. Schon heute wünschen wir Ihnen für Ihre gemeinsame Zukunft alles Gute!
Für sämtliche Fragen in Bezug auf die Eheschliessung wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Seeland.
| | |
Integrationsfragen
Integrationsfragen
Das Portal www.integration-be.ch vereint praktische Informationen, Adressen und Links zu allen Themen, die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern von Nutzen sein können, um sich hier zurecht zu finden.
Fachpersonen, Gemeinden, Arbeitgebende und Privatpersonen, die mit Ausländerinnen und Ausländer in Kontakt stehen, erhalten auf dem Infoportal nützliche Informationen, die sie vermitteln können. Ausserdem finden sie Adressen (von Beratungsstellen, Vereinen, Übersetzungsdiensten und Sprachkurseanbietenden), um die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner bei spezifischen Fragen und Anliegen zu unterstützen.
www.integration-be wird im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern von der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen betrieben.
Download:
| | |
Jugendarbeit Schüpfen
Jugendarbeit Schüpfen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Der Einwohnergemeinde Schüpfen, sowie der Kirchgemeinde ist es wichtig, dass den Kindern und Jugendlichen aus Schüpfen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung angeboten werden kann. Deshalb haben sie gemeinsam der Jugendwerk GmbH den Auftrag erteilt eine attraktive Kinder- und Jugendarbeit in Schüpfen sicherzustellen.
Jugendwerk
Das Jugendwerk bezweckt die Förderung von wirkungsstarker Kinder- und Jugendarbeit. Insgesamt deckt das Jugendwerk mit aktuell 16 Fachstellen die Kinder- und Jugendarbeit von 34 Gemeinden im Kanton Bern ab. Das Jugendwerk verfügt über einen grossen Erfahrungsschatz, ein zeitgemässes Konzept und einen grossen Ideen- und Materialpool.
Ziel des Jugendwerks ist Kinder und Jugendliche attraktive und fördernde Freizeitangebote zu bieten sowie Junge Menschen für die Verantwortungsübernahme zu motivieren und darin zu unterstützen. Um diese Ziele zu erreichen setzt das Jugendwerk auf Animation, Partizipation und Vernetzung. Durch Aktivitäten wie Segway fahren, Styling mit Fotoshooting oder einer Gruseltour werden prägende Erfahrungen vermittelt. Der Einbezug von jugendlichen Freiwilligen stellt ein wichtiger Faktor zeitgemässer und bedürfnisorientierter Jugendarbeit dar. Auch die Vernetzung mit den Schulen, der Kirche und den Gemeinde ist dem Jugendwerk ein wichtiges Anliegen. Dadurch können Projekte entstehen, welche nur gemeinsam möglich sind.
Hauptangebote Jugendwerk Schüpfen
Angebot |
Altersstufe |
Zeitpunkt |
Jugendtreff |
7. - 9. Klasse |
2-3x im Monat
Freitags 19:30-22:30 Uhr
|
Teens Up |
4.-6. Klasse |
1x im Monat
Mittwochs 17:30-19:30 Uhr
|
Kidzz |
1.-3. Klasse |
1x im Quartal
Mittwoch
12:00-14:00 Uhr
|
Ferienaktivitäten |
Diverse Altersgruppen |
Das Jugendwerk organisiert in Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen und Gruppen in den Frühlingsferien verschiedene Ferienaktivitäten.
|
Sommerlager |
3.-6.Klasse |
letzte Sommerferienwoche
|
JungleiterInnen Schulung |
7. Klasse |
November |
Kontakt:
Jugendarbeit Schüpfen
Cyrill Begni
Kirchgemeindehaus Hofmatt
3054 Schüpfen
Tel: 031 872 06 23
E-Mail schuepfen@jugendwerk.ch
Homepage https://s.jugendwerk.ch
| | |
Kindertagesstätte - Informationen
Kindertagesstätte - Informationen
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung beweist gegenüber Ihrer Versicherung oder Pensionskasse, dass Sie noch am Leben sind. Es ist deshalb unumgänglich, dass Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbeikommen und sich ausweisen.
Die Lebensbescheinigungsformulare werden Ihnen in der Regel durch die Versicherungen / Pensionskassen zugestellt und müssen anschliessend durch die Einwohnerkontrolle nur noch bestätigt werden. Diese Dienstleistung ist gratis.
Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung bzw. die Bestätigung auf dem dafür vorgesehenen Formular benötigen wir
- amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis)
| | |
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Das Kantonale Laboratorium ist für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständig und überwacht, dass die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen, Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden.
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Tel. 031 633 11 11
Fax 031 633 11 99
E-Mail
| | |
Lottos / Tombolas
Lottos / Tombolas
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.
Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Kontakt beim Kanton
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID
Fonds und Bewilligungen
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. +41 31 636 01 39
| | |
Mietamt
Mietamt
Seit der Umsetzung der Justizreform im Kanton Bern wurde die Tätigkeit der Mietämter an regionale Schlichtungsbehörden übertragen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen oder Anliegen Regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura - Seeland.
| | |
Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt
Die Gemeinde Schüpfen informiert sämtliche Schüpfnerinnen und Schüpfner regelmässig über allerlei Wissenswertes aus der Gemeinde und den Gemeindebehörden. Das Mitteilungsblatt dient jeweils auch als Botschaft zu Handen der Gemeindeversammlungen.
| | |
Mobility Bahnhof Schüpfen
Mobility Bahnhof Schüpfen
Wer als Ergänzung zum öffentlichen Verkehr gelegentlich ein Fahrzeug braucht, kann auf Mobility CarSharing zurückgreifen. In Schüpfen steht beim Bahnhof links vis-à-vis vom migrolino-Laden ein Mobility-Auto zur Verfügung.
Reservieren Sie Ihr Mobility-Fahrzeug rund um die Uhr einfach und bequem übers Internet oder per Telefon.
| | |
Musikschule Lyss
Musikschule Lyss
Sie möchten Ihr Kind musikalisch ausbilden lassen? Wenden Sie sich bitte an die Musikschule Lyss.
Informationen und Kontakt:
Regionale Musikschule Lyss
Kirchenfeldstrasse 7
3250 Lyss
Tel. 032 384 31 87
Fax 032 384 31 88
E-Mail
Schulleitung: Flurin Tschurr
| | |
Mütter- und Väterberatungsstelle
Mütter- und Väterberatungsstelle
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch oder Telefon 031 552 16 16.
| | |
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung
Jede Bürgerin und jeder Bürger, welche/r das 18. Lebenjahr erreicht hat und in Schüpfen angemeldet ist, erhält als Anmeldebestätigung einen Niederlassungsausweis.
Dieser muss bis zum Wegzug aufbewahrt werden und behält bis zur Änderung der Personalien / Angaben seine Gültigkeit.
Bei einem Wegzug aus Schüpfen müssen Sie diesen bei der Abmeldung mitbringen und der Gemeindeverwaltung abgeben.
Die angemeldeten Wochenaufenthalter erhalten einen Aufenthaltsausweis, die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner eine Meldebestätigung.
Gebühr: Fr. 20.00 (im Rahmen der Anmeldung)
Duplikat: Fr. 20.00
Neuausstellung infolge Änderung von Personalien: gratis
| | |
Öffentlicher Verkehr
Öffentlicher Verkehr
Die Gemeinde Schüpfen befindet sich an der Bahnlinie S3 Bern - Biel und ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Jede halbe Stunde besteht eine Zugsverbindung in Richtung Bern oder in Richtung Lyss / Biel. Zu den Stoosszeiten am Morgen und Abend besteht sogar ein Viertelstundentakt.
Tageskarten Gemeinde
Die Gemeinde verfügt über 4 Tageskarten Gemeinde (Tages-GA). Diese können Sie frühestens 60 Tage im Voraus telefonisch (Tel. 031 879 70 80) oder online reservieren.
| | |
Ökologische Vernetzung
Ökologische Vernetzung
Um die Biodiversität zu erhalten und zu fördern unterstützt der Bund ökologische Ausgleichsflächen (öAF) in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von öAF wird in der ÖQV geregelt. Beiträge für die Vernetzung werden gewährt, wenn die öAF nach den Vorgaben eines sogennanten Vernetzungsprojekts angelegt und bewirtschaftet werden. Die Vernetzungsprojekte müssen kantonalen Anforderungen genügen und vom Kanton genehmigt werden.
Die Gemeinde Schüpfen kennt die ökolgische Vernetzungsplanung seit dem Jahr 2007 und hat die Planung im Jahr 2013 erneuert. Damit wird die Grundlage für eine Umsetzung der sinn- und wirkungsvollen Vernetzung zur Förderung und Erhaltung der Biodiversität geschaffen.
Download:
| | |
Ortspolizei / Polizeiorgan der Gemeinde
Ortspolizei / Polizeiorgan der Gemeinde
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Neben Bund und Kantonen sind dazu auch die Gemeinden auf vielfältige Weise tätig.
Die Grundlagen polizeilicher Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden sind dabei weit verstreut: Teils handeln die Gemeinden in Ausübung bundesrechtlicher oder kantonaler Bestimmungen und Aufgabezuweisungen, teils wenden sie autonom gesetztes Recht an.
Das Polizeiorgan der Gemeinde Schüpfen ist der Gemeinderat. Das Polizeiorgan nimmt die gemäss kantonaolem Polizeigesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Sicherheits- und Verkehrspolizei wahr.
Download:
| | |
Parkiererleichterungen
Parkiererleichterungen
Parkiererleichterungen für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste
Für die Bewilligung von Parkiererleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) im Kanton Bern zuständig.
Ausstellen der Parkkarte
Die Parkkarte wird auf eine gehbehinderte Person, eine Organisation oder einen institutionalisierten Fahrdienst ausgestellt.
Persönlich
Die Parkkarte wird auf eine Person, auf eine Organisation oder einen institutionalisierten Fahrdienst ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben.
Erstmaliges Ausstellen einer Parkkarte für gehbehinderte Personen
Die gehbehinderte Person reicht die notwendigen Unterlagen (Gesuch um Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen, ärztlicher Bericht zur Mobilitätsbehinderung und ein Passfoto) für eine Parkierungserleichterung bei der Wohnsitzgemeinde ein. Die Gemeindebehörde überprüft die Personalien und sendet die Unterlagen an das SVSA weiter. Dieses legt die notwendigen zusätzlichen Entscheidvoraussetzungen (z.B. vertrauensärztliches Zeugnis) gegenüber der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller fest. Das SVSA erteilt darauf die Bewilligung (Parkkarte) oder verfügt die Ablehnung des Gesuchs.
Erneuerung der Parkkarte für gehbehinderte Personen
Die gehbehinderte Person reicht die notwendigen Unterlagen direkt beim SVSA ein, insofern die Parkkarte bereits durch dieses Amt ausgestellt wurde.
Erstmaliges Ausstellen oder Erneuern einer Parkkarte für Behindertenfahrdienste
Behindertentransportorganisationen oder institutionalisierte Fahrdienste reichen das Gesuch um Parkierungserleichterungen für Behindertenfahrdienste mit den notwendigen Unterlagen direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ein. Dieses Amt erteilt die Parkkarte pro Fahrzeug, welches zum Transport von gehbehinderten Personen eingesetzt wird oder verfügt die Ablehnung des Gesuchs.
Definition der Gehbehinderung
Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens 6 Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200m oder mit Hilfe einer Begleitperson bzw. mit besonderen Hilfsmitteln möglich ist. Hierbei handelt es sich um Gehbehinderungen, deren Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) wie auch im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung) liegen kann.
Benützung
Haben Sie noch Fragen betreffend der Benützung der Parkkarte und über den Umfang der Bewilligung? Nähere Angaben oder Details finden Sie auf dem Merkblatt über Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen.
Gültigkeitsdauer
Die Parkkarte ist befristet und ist in der Regel ein Jahr gültig. Sie wird auf ein schriftliches Gesuch hin erneuert.
Gebühren
Die Parkkarte wird gebührenfrei ausgestellt.
Fragen
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie detaillierte Auskunft, dann können Sie sich direkt an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern wenden.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 27 80
| | |
Pass / Identitätskarte
Pass / Identitätskarte
Seit 1. März 2010 können keine Pässe und Identitätskarten mehr bei der Gemeinde beantragt werden.
Weitere Infos über das neue Antragsverfahren finden Sie über die erwähnten Links.
| | |
Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung – um sicher zu sein
Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Die Patientenverfügung erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige, da sie nicht um die Frage ringen müssen: «Was hätte der oder die Verunfallte gewollt?»
Hinterlegung bei der Gemeinde
Eine Hinterlegung auf der Gemeinde ist eher ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 h während 365 Tagen im Jahr zur Verfügung gestellt werden könnte.
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag ist ein neues Instrument. Darin kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festlegen, wer sie vertreten soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, wie zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Sie kann eine natürliche oder juristische Person als Vertreterin bezeichnen, die für sie im Fall der Urteilsunfähigkeit die persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten erledigen soll.
Hinterlegung bei der Gemeinde
Eine Hinterlegung ist analog zur letzwilligen Verfügung gegen eine Gebühr von Fr. 35.00 möglich.
Patientenverfügung ausführliche Version, Kurzversion und Hinweiskarte z.B.
www.fmh.ch
www.pro-senectute.ch/angebote (Docupass)
| | |
Personenstandsausweis
Personenstandsausweis
Personenstandsausweis / Bestätigung über registrierten Personenstand
Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuellen Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizersiche Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatortes.
Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes.
| | |
Pilzkontrollstelle Schüpfen
Pilzkontrollstelle Schüpfen
Die Pilzkontrolle ist eine wichtige freiwillige Dienstleistung der Gemeinde im Rahmen der Lebensmittelpolizei.
Die Gemeinden Schüpfen, Grossaffoltern, Meikirch, Rapperswil und Seedorf haben sich zu einer Pilzkontrollstelle zusammen geschlossen.
Die Pilzkontrollstelle Schüpfen verfügt über diplomierte VAPKO-Kontrolleure, die Ihr Pilzgut fachmännisch und kostenlos begutachten.
Die Pilzkontrollstelle befindet sich im Schulküche, Oberstufenzentrum, Sägestrasse 4, 3054 Schüpfen. Bitte beachten Sie die publizierten Kontrollzeiten, zu welchen Sie ohne Anmeldung die gesammelten Pilze kontrollieren lassen können.
- Pro Tag und Person dürfen maximal zwei Kilogramm (2 kg) Pilze gesammelt werden.
- Die Pilze nach Arten getrennt vorlegen, besonders bei grosser Menge.
- Pilze gehören nicht in Plastiksäcke, sondern in luftdurchlässige Behälter (z. B. Flechtkorb).
Pilzsammelverbot
Gestützt auf einen Entscheid des Regierungsrates wurde die Schonzeit während den ersten 7 Tagen im Monat per 1. Juli 2012 aufgehoben. Pilze können seither ohne zeitliche Beschränkung gesammelt werden.
Öffnungszeiten
Die Pilzkontrollstelle für die Gemeinden Schüpfen, Grossaffoltern, Meikirch, Rapperswil und Seedorf, welche sich im Oberstufenzentrum, Sägestrasse 4, 3054 Schüpfen befindet, findet wie folgt statt:
Samstag, 12. August 2023 - Sonntag, 12. November 2023
jeden Samstag und Sonntag
von 17.00 - 18.00 Uhr
Ausserhalb den offiziellen Kontrollzeiten ist eine Kontrolle nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Pilzkontrolleuren möglich.
Kontakte
Kontrolleure |
Pascal Lehmann, Walperswil |
079 521 66 24 |
|
Andreas Loosli, Suberg |
079 278 22 79 |
Übersicht der Sammelvorschriften der Schweiz.
| | |
Prämienverbilligung Krankenkasse
Prämienverbilligung Krankenkasse
Prämienverbilligung gemäss KVG
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche dem Versicherungsobligatorium in der Krankenpflegeversicherung unterliegen und die Voraussetzungen des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, Unfall- und Militärversicherung erfüllen, erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (BSG 842.11).
Die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich auf Grund der finanziellen, der persönlichen und der familiären Verhältnisse. Die Höhe der Prämienverbilligung ist nach wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Prämienregionen abgestuft. Das Amt für Sozialversicherungen und Stiftungsaufsicht (ASVS) ist für den Vollzug der Prämienverbilligung zuständig.
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 0844 80 08 84
Fax. 031 633 77 01
E-mail
| | |
Rotkreuz-Fahrdienst
Rotkreuz-Fahrdienst
Rotkreuz-Fahrdienst
Anfragen für Fahrten sind nur noch an die regionale Stelle des SRK zu richten:
SRK Kanton Bern, Region Seeland - Berner Jura
Unterer Quai 23
2502 Biel/Bienne
Tel. 032 341 80 80
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.30 – 11.30 Uhr und 14 – 16 Uhr
E-Mail fahrdienst-seeland@srk-bern.ch
Download:
| | |
Schiesspflicht
Schiesspflicht
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Schulräume mieten
Schulräume mieten
Haben Sie Interesse, einen der folgenden Schulräume für einen Anlass zu mieten?
Unterstufenzentrum:
- Gymnastikraum im Kindergarten
- Pavillon
- Schulzimmer
- Mostikeller
Oberstufenzentrum:
Für die Bewilligung ist die Gemeindeverwaltung in Absprache mit der Schulleitung zuständig. Für eine Reservationsanfrage reichen Sie uns bitte das offizielle Gesuchsformular ein.
Die Schulräume stehen bis 17.00 Uhr grundsätzlich der Schule zur Verfügung.
Gebühren:
Die Gebühren können Sie der Benützungsverordnung entnehmen. Es wird grundsätzlich zwischen kommerziellem/nicht kommerziellem Anlass und einheimischen/auswärtigen Personen unterschieden.
Download:
| | |
Schwimmbad Schüpfen
Schwimmbad Schüpfen
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Sektionschef - Kontaktangaben
Sektionschef - Kontaktangaben
Wohnortswechsel
- Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef des alten Wohnortes zur Eintragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden.
- Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden.
- Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins zu melden.
Kontakt:
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern
Abteilung Militär
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Tel. 031 636 05 50
E-Mail
| | |
Selbsthilfe
Selbsthilfe
Selbsthilfe BE informiert und berät im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kostenlos rund um das Thema Selbsthilfe.
In einer Selbsthilfegruppe schliessen sich Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation oder mit demselben Anliegen zusammen. Die Gruppe funktioniert selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Die Selbsthilfe ist eine wertvolle Ergänzung zu anerkannten medizinischen und therapeutischen Angeboten und damit ein wichtiger Bestandteil im modernen Sozial- und Gesundheitssystem.
Selbsthilfe BE vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen und unterstützt und begleitet den Aufbau von neuen Gruppen.
Selbsthilfe BE
Beratungszentrum Biel
Bahnhofstrasse 30 | 2502 Biel/Bienne
T 032 323 05 55
www.selbsthilfe-be.ch
| | |
Seniorenrat
Seniorenrat
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Siegelung
Siegelung
Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen (Vermögensaufnahme).
Der Siegelungsbeamte (Gemeindeschreiber) wird sich diesbezüglich für einen Termin bei der Vertretung der Erbengemeinsachft melden. In der Regel erfolgt die Aufnahme erst nach der Bestattung.
Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:
- Testament (wenn vorhanden)
- Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
- Kontoauszüge der vorhandenen Konti (per Todestag)
- Versicherungspolicen (Lebensversicherungen o.ä.)
- Adressen der Erben (Vorname, Name, Geb.datum, Adresse)
Download:
| | |
Sozialdienst Schüpfen
Sozialdienst Schüpfen
Der Regionale Sozialdienst Schüpfen (RSD) untersteht dem Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Schüpfen, welcher aus den Verbandsgemeinden Schüpfen, Grossaffoltern, Radelfingen, Rapperswil und Seedorf besteht.
Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden werden bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen unentgeltlich beraten. Der RSD hilft im Umgang mit Behörden, Institutionen und vermittelt Adressen von Hilfsstellen. Folgende Bereiche werden durch den RSD abgedeckt:
- Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso
- Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit, Arbeitsrecht
- Beistands-, Beirats- und Vormundschaftsrecht
- Besuchsrecht
- Budgetplanung/-Beratung
- Kindsschutz
- Erziehung
- Familienkonflikte
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, IV
- Konkubinat
- Lehrstellen und Stipendien
- Namensänderungsgesuch
- Persönliche und finanzielle Notlagen
- Pflegeplatz-/Adoptionsabklärungen
- Steuerfragen in Bezug auf Erlasse und Ratenzahlungen
- Suchtprobleme
- Trennung, Scheidung und Mediation
- Mietfragen, Übergangslösungen
- weitere Dienstleistungen der öffentlichen Sozialhilfe
Kontakt
Regionaler Sozialdienst Schüpfen
Dorfstrasse 17
3054 Schüpfen
Tel. 031 879 70 70
Fax. 031 879 22 33
Homepage
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag |
08.30 - 11.45 Uhr |
Nachmittag
geschlossen |
Dienstag, Mittwoch, Freitag |
08.30 - 11.45 Uhr |
13.30 - 16.00 Uhr |
Donnerstag |
Vormittag
geschlossen |
13.30 - 16.00 Uhr |
| | |
Spitex Seeland
Spitex Seeland
SPITEX Seeland AG
Standort Schüpfen
Dorfstrasse 17
3054 Schüpfen
Tel. 031 879 05 67
E-Mail
Bürozeiten:
Mo.-Fr. 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Ausserhalb der Geschäftszeiten erfolgt eine Führung durch eine Bandansage. Bei medizinischen Notfällen rufen Sie bitte die Sanität 117 an.
SPITEX ist Kranken-, Gesundheits- und Hauspflege im ambulanten Bereich und umfasst die Hilfe und Pflege zu Hause. Die Spitex ist eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisation mit öffentlichem Auftrag.
Vom SPITEX Stütztpunkt Schüpfen aus werden die Gemeinden Bangerten, Grossaffoltern, Rapperswil, Ruppoldsried, Scheunen, Schüpfen und Wengi b. B. versorgt.
Pflegeleistungen
Behandlungspflege:
- Ärztlich verordnete Behandlungen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Verabreichen von Medikamenten, auch mittels Injektionen und Infusionen
- Begleitung und Pflege von Schwerkranken und Sterbenden
- Beratung von Angehörigen
- Gesundheitsförderung und Prävention
Grundpflege:
- Ärztlich verordnete Grundpflege
- Unterstützung und Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim Duschen und Baden, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken
- Lagern, Betten, Mobilisieren, Beine einbinden, Stützstrümpfe anziehen
- Überwachung der Medikamenteneinnahme
Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung:
- Ärztlich verordnete Hauswirtschaft
- Kochen, vorkochen
- Besorgung der Wäsche
- Wohnungsreinigung (Tages- oder Wochenkehr)
- Betreuung von Betagten, Behinderten, Familien und Kindern
Ergänzende Dienstleistungen:
- Mahlzeitentransport; Bestellung und Transport von Pro Senectute Mahlzeiten
- Vermittlung von Hilfsmitteln und Krankenmobilien
Zahlungsverbindung für Spenden:
PC 30-308692-0
| | |
Sporthalle Schüpfen - Informationen und Formulare
Sporthalle Schüpfen - Informationen und Formulare
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument. Download:
| | |
Sprachkurs für Migranten
Sprachkurs für Migranten
Hier finden Sie alle vom Kanton subventionierten Sprachkurse mit freien Plätzen und weitere Sprachkurse. Sie finden Sprachtests, mit denen Sie ein Zertifikat erwerben können, das vom Staatsekretariat für Migration (SEM) anerkannt ist. Zum Beispiel für die Einbürgerung, die Aufenthalts- oder die Niederlassungsbewilligung.
Flyer zum Webportal
| | |
Stipendien und Darlehen - beantragen
Stipendien und Darlehen - beantragen
Mit Ausbildungsbeiträgen soll die Chancengleichheit im Zugang zur Bildung gefördert werden. Sofern weder Sie noch Ihre Eltern in der Lage sind, Ihre Ausbildung zu finanzieren, können Sie kantonale Ausbildungsbeiträge beantragen.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und richtet sich in erster Linie nach der finanziellen Situation Ihrer Eltern.
Die kantonale Erziehungsdirektion (ERZ) ist für Sie zuständig, wenn Sie eine Erstausbildung absolvieren und Ihre Eltern Wohnsitz im Kanton Bern haben. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
Der Eingabetermin für das Gesuchsformular ist der 30. Juni für Ausbildungsjahre, die in der ersten Jahreshälfte beginnen und der 31. Dezember für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen.
| | |
Strafregisterauszug
Strafregisterauszug
Einen Strafregisterauszug erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen beim Bundesamt für Justiz (BJ).
Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Strafregisterauszug zu beantragen:
Direkt online
Bei der Onlinebstellung kann die Bezahlung online mit Kreditkarte (MC, VISA), oder Postcard erfolgen.
Am Postschalter
Seit dem 5. Mai 2008 kann der Strafregisterauszug am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Innerhalb weniger Arbeitstage erhalten Sie den Strafregisterauszug direkt per Post zugestellt.
Die Homepage der Post gibt Auskunft, welche Poststellen vernetzt sind.
Die Poststelle in Schüpfen ist vernetzt und somit kann die Dienstleistung für die Bestellung des Strafregisterauszugs bezogen werden.
Zentralstrafregister
Bundesrain 20
3003 Bern
031 322 46 53
www.bj.admin.ch
Preis: 20.00
| | |
Suchthilfe und Prävention
Suchthilfe und Prävention
Auch der Regionale Sozialdienst Schüpfen steht Ihnen für die Vermittlung von weiteren Stellen gerne zur Verfügung.
| | |
Tageseltern
Tageseltern
Wohnen Sie in den Gemeinden Diessbach, Grossaffoltern, Radelfingen, Rapperswil, Schüpfen, Seedorf oder Wengi? Suchen Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind?
Der Tageselternverein Mitenand
- bietet Tageseltern den vertraglichen Schutz als Arbeitgeber
- einen einheitlichen Stundenlohn, zusätzlich Ferien- und Feiertagsentschädigung
- regelt die Sozialleistungen und Versicherungen
- erstellt die Rechnungen für die Eltern
- unterstützt Familien, die für ihr Kind/ihre Kinder ausserhalb der Familie ein Betreuungsverhältnis suchen
- bietet einen einkommensabhängigen Tarif
- regelt die Lohnzahlungen an die Tageseltern
- begleitet die Familien
- organisiert einen Einführungskurs für Tageseltern
- bietet Weiterbildungen für alle Eltern an
- und informiert über weitere Kursangebote.
Die Vermittlerin freut sich auf Ihren Anruf.
Zuständige Vermittlerin für alle angeschlossenen Gemeinden:
Claudia Casanova
Jucher 70a
3036 Detligen
031 872 09 52
E-Mail
Geschäftsstelle:
Barbara Marti
Sägestrasse 12a
3054 Schüpfen
031 872 08 72
E-Mail
| | |
Testament / letztwillige Verfügung
Testament / letztwillige Verfügung
Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden.
Der Gemeinderat oder ein Notar ist gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen. Deshalb ist es sinnvoll, sein Testament bei einem Notar oder bei der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz zu hinterlegen, damit dieses nach dem Tod sofort zum Vorschein kommt und die Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigt werden können.
Personen mit Wohnsitz Schüpfen können Ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 bei der Gemeindeschreiberei deponieren.
Hinterlegung
Übergeben Sie uns das Originaltestament in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter oder lassen Sie uns dieses per Post (eingeschrieben) zukommen.
Haben Sie Ihr Testament notariell erstellen lassen, können Sie den Notar mit der Zustellung beauftragen. Falls Sie zu Hause eine Kopie aufbewahren möchten, sollten Sie den Vermerk „Original bei der Gemeinde Schüpfen deponiert“ anbringen.
Herauslösen Testament
Möchten Sie Ihr Testament ändern? Kein Problem, Sie können Ihr Testament jederzeit bei der Gemeindeverwaltung abholen. Bitte melden Sie sich unbedingt vorher telefonisch bei der Gemeindeverwaltung.
| | |
Tierschutz
Tierschutz
Der kantonale Veterinärdienst setzt sich dafür ein, dass die Tierschutzgesetzgebung eingehalten wird.
Es soll mit Nutztieren, Heimtieren sowie Wildtieren in menschlicher Obhut unter Achtung ihrer Würde und ihres Wohlergehens umgegangen werden. Tierschutz setzt Kenntnisse über das Tier voraus.
Tierschutz beginnt bei der Tierhalterin / dem Tierhalter: Nur wer die Bedürfnisse und Verhaltensweisen seiner Tiere kennt, kann sie artgerecht halten. Für das Halten vieler Tierarten und für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren ist eine entsprechende Ausbildung vorgeschrieben.
Kontaktstelle bei Fragen rund um den Tierschutz:
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
info.ved@vol.be.ch
Durch Kontrollen stellt der Veterinärdienst sicher, dass die Tierschutzvorschriften umgesetzt werden. Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die Verstösse gegen die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung beobachten, unterstützen die Tätigkeit der Behörden.
Rechtliche Grundlagen und Formulare & Merkblätter
Berner Tierschutz
Standortadresse
Oberbottigenweg 72
CH-3019 Bern-Oberbottigen
Telefon: 031 926 64 64 (Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr)
Fax: 031 926 20 96
E-Mail: info@bernertierschutz.ch
Der Berner Tierschutz ist die kantonale Meldestelle für Findeltiere und bietet folgende weitere Dienstleistungen an:
• Prevent-a-Bite
• Tiervermittlung
• Schulbesuche
• Ferienbetreuung
Usw.
| | |
Todesfall - Allgemeine Informationen
Todesfall - Allgemeine Informationen
Download:
| | |
Todesschein
Todesschein
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender
Hier finden Sie die Übersicht aller Vereinsanlässe, welche gestützt auf die Angaben aus dem Vereinskonvent erstellt wurde.
Neu können die Vereine ihre Veranstaltungen selber erfassen. Sie können Ihren Eintrag anschliessend auch selber verwalten - so ist jederzeitige Aktualität gewährleistet.
Es ist nur die Veröffentlichung von Anlässen, welche in Schüpfen stattfinden, erlaubt.
Bitte beachten Sie:
Bevor Sie eine Veranstaltung erfassen, muss Ihr Verein im Vereinsverzeichnis der Gemeinde eingetragen werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.
| | |
Vereinsverzeichnis
Vereinsverzeichnis
Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
| | |
Verkehrsrichtplan
Verkehrsrichtplan
Der Richtplan Verkehr ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument und stellt eine langfristig gültige Willenserklärung der Gemeinde und der beteiligten Partner dar.
Der Verkehrsrichtplan zeigt auf, unter welchen Randbedingungen und mit welchen Zielvorstellungen Verkehrsfragen angegangen und aufeinander abgestimmt werden sollen.
Dabei stehen strategische Fragen im Vordergrund:
- Welche Probleme in verkehrlicher Hinsicht bestehen in der Gemeinde Schüpfen?
- Unter welchen Zielvorstellungen sollen sie gelöst werden?
- Mit welchem Konzept können die Ziele umgesetzt werden?
- Welche grundsätzlichen Massnahmen sind dazu zu treffen?
- Wie und mit wem müssen die Massnahmen abgestimmt werden?
Um langfristige strategische Ziele verfolgen zu können, ist es wichtig, dass Einigkeit über die Zielvorstellungen und die Lösungsansätze besteht. Die Ausgestaltung beispielsweise konkreter baulicher Projekte ist jedoch nicht Bestandteil eines Richtplanes und findet im Rahmen separater Projekte statt.
Der Planungshorizont des im Jahr 2013 genehmigten Verkehrsrichtplanes beträgt rund 15 bis 20 Jahre.
Bei Fragen zum Verkehrsrichtplan wenden Sie sich bitte an die zuständige Sicherheitskommission (031 879 70 80).
Download:
| | |
Volkshochschule Region Biel-Lyss
Volkshochschule Region Biel-Lyss
Die Volkshochschule Region Biel-Lyss versteht sich als zweisprachige Bildungs- und Begegnungsstätte im Dienste der Region; ihr Angebot steht hauptsächlich Erwachsenen offen und setzt keine besonderen Vorkenntnisse voraus.
Der Bildungsauftrag der VHS umfasst unter anderem die Entwicklung und Vertiefung der Allgemeinbildung, Persönlichkeitsbildung sowie die Erweiterung und Entwicklung persönlicher, sprachlicher und beruflicher Fähigkeiten.
Die jeweils aktuellen Kursangebote sind im Internet publiziert.
| | |
Waffenerwerbsschein
Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Eine Bewilligung ist auch erforderlich für den Erwerb von Waffenbestandteilen. Das entsprechende Gesuch ist vollständig ausgefüllt und mit folgenden Beilagen bei der Kantonspolizei Bern einzureichen:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Zum Tragen einer Waffe wird eine zusätzliche Waffentragbewilligung benötigt.
Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzung zum Waffenerwerb, stellt allfällige Ablehnungsgründe fest und bewiligt auch die Gesuche. Die entsprechenden Gebühren werden vom Kanton erhoben.
Bewilligungs- und Einreichungsbehörde:
Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Waisenahusplatz 32
Postfach
3001 Bern
| | |
Waldhaus Bürglen
Waldhaus Bürglen
Schönes Waldhaus der Burgerkorporation Schüpfen.
40-45 Sitzplätze, Küche mit Geschirrspüler, Cheminée, WC.
Gedeckte Feuerstelle und witterungsgeschützter Sitzplatz.
Zuständig für die Waldhütte Bürglen ist Frau Stähli. Bitte nehmen Sie mit Ihr Kontakt auf.
Kontaktperson:
Monika Stähli
Ziegelried 347
3054 Schüpfen
079 392 79 30
stahlimonika@gmail.com
Weitere Waldhütten in der Umgebung finden Sie im Flyer. Bei Interesse melden Sie sich direkt bei der angegebenen Kontaktperson.
Download:
| | |
Wegweiser zum gut älter werden
Wegweiser zum gut älter werden
Der Wegweiser zum gut älter werden wurde von der Altersbeauftragten und dem Seniorenrat der Gemeinden Grossaffoltern, Schüpfen, Rapperswil ausgearbeitet und behinhaltet wichtige Adressen und Informationen für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige.
Der Wegweiser wird jeweils im November und im Mai elektronisch aktualisiert. Änderungen, Ergänzungen sowie Hinweise auf neue Angebote können der Altersbeauftragten jederzeit gemeldet werden.
Das Dokument kann auf der Webseite eingesehen werden.
| | |
Wildhüter
Wildhüter
Die Wildhüter stehen von 7 Uhr bis 19 Uhr zur Verfügung. Zwischen 19 Uhr und 7 Uhr nimmt die Polizei ihren Anruf entgegen.
Unfall mit Wildtier melden, Fragen zu Wildtieren und Vögeln
Sie wählen die Gratisnummer 0800 940 100. Anschliessend ist eine Durchwahl bis zum zuständigen Wildhüter erforderlich.
Der direkte Kontakt zum Wildhüter ist auch möglich. Für die direkte Wahl zum zuständigen Wildhüter bitte nach Wahl der Hauptnummer die Ansage abwarten und die Ziffern der Nachwahl anschliessend nicht zu schnell wählen.
Wildhüter für Schüpfen:
Michael Rudin 0800 940 100 + 1134
| | |
Wohnsitzbestätigung
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen.
Gebühren: 20.00
| | |
Zivilschutz
Zivilschutz
Der Zivilschutz ist dem Gemeindeverband für öffentliche Sicherheit Region Aarberg (GöS) übertragen. In diesem Verband haben sich 16 Gemeinden des Verwaltungskreises Seeland zusammengeschlossen.
Bei Fragen bezüglich Zivilschutz bitten wir Sie, direkt mit der Geschäftsstelle des Verbandes Kontakt aufzunehmen.
Zivilschutz Region Aarberg
Geschäftsstelle
Bahnhofplatz 10
3250 Lyss
Tel. 032 387 03 05
Fax. 032 387 03 20
E-Mail
| | |