Jugendschutz

Die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie die Abgabe und der Verkauf von gebrannten alkoholischen Getränken unter Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten.
Die Abgabe und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenfalls verboten.

Es bedarf für jeden bewilligungspflichten Anlass ein Jugendschutzkonzept. Darin ist aufzuzeigen, wie die Jugendschutzbestimmungen umgesetzt werden sollen.

Weitere wichtige Informationen zum Thema finden Sie unter folgenden Links:

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