24.11.2021
In letzter Zeit haben sich Reklamationen bezüglich Verunreinigungen durch Hundekot und Einhaltung der Leinenpflicht wieder vermehrt.
Die Einwohnergemeinde Schüpfen weist Hundehalter*innen auf die gesetzlichen Bestimmungen im Hundegesetz vom 27.03.2012 hin, wonach gemäss Art. 5 und Art. 10 Hundegesetz unter anderem folgende Grundsätze einzuhalten sind:
Des Weiteren weisen wir sie darauf hin, dass unter anderem in folgenden Fällen eine Leinenpflicht gilt (Art. 7 Best. a-e HunG):
Bitte beachten Sie die aufgeführten Vorschriften. So Schützen Sie Ihr Tier und auch Ihre Mitmenschen.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Sicherheitskommission