Haben Sie etwas gefunden oder etwas verloren? Dann bringen Sie den Fundgegenstand ins Fundbüro bei der Gemeindeschreiberei oder teilen Sie uns mit, welchen Gegenstand Sie verloren haben.
Rechtliche Bestimmungen zu Fundgegenständen finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZBG, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5).