Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken, Versicherungen oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über.
Zuständige KESB für Schüpfen: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland Stadtplatz 33 Postfach 29 3270 Aarberg
Tel. 031 636 30 30 Fax 031 634 51 96 E-Mail
Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis?
Gebühren: Fr. 20.00 (bei Barzahlung) Fr. 30.00 (bei Versand und Rechnungsstellung)
Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Merkblatt.
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