Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf die Weisung Datenschutz und Informationssicherheit Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt.
Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss jedoch ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen, um die Angaben zu erhalten. Diesbezügliche Unterlagen sind der Anfrage beizulegen.
Hinweise:
- Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
- Listenauskünfte bedingen ein Gesuch an den Gemeinderat.
Gebühr:
- Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung