Adressauskünfte

  • Adressauskünfte
  • Gemeindeschreiberei
  • Benötigen Sie eine Adressauskunft?

    Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf die Weisung Datenschutz und Informationssicherheit Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt.

    Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss jedoch ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen, um die Angaben zu erhalten. Diesbezügliche Unterlagen sind der Anfrage beizulegen.
     

    Hinweise:

    • Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
    • Listenauskünfte bedingen ein Gesuch an den Gemeinderat.  


    Gebühr:

    • Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen