Im Kanton Bern können ausschliesslich Notare Unterschriften beglaubigen. Die Einwohnergemeinde Schüpfen kann lediglich Bestätigungen ausstellen (Kopien von Orginaldokumenten, Wohnsitz).
Hierzu können Sie zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter vorsprechen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit.