Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen? Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden wird.
Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig.
Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung. Das Einbürgerungsverfahren für unsere Gemeinde wird durch die Gemeinde Lyss durchgeführt.
Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Schüpfen ist der Gemeinderat zuständig.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Bundesamt für Migration behandelt. Die Gesuchunterlagen erhalten Sie ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen - insbesondere zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und den Verfahren - erhalten Sie über den oben aufgeführten Link.
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