Im Merkblatt der kantonalen Steuerverwaltung sind für Sie die wichtigsten Informationen enthalten und die wesentlichen Fragen, die sich für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Lohnausweisen stellen, beantwortet. Die Lohnausweise sind jeweils bis 31. Januar an folgende Adresse einzureichen: Steuerverwaltung des Kantons Bern Bedag Informatik Scanning Lohnausweise Engehaldenstrasse 12 Postfach 5121 3001 Bern Auf der Homepage der Schweizerischen Steuerkonferenz finden Sie weitere Unterlagen wie
und weitere dienliche Informationen.
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