Schulärztliche Untersuchung - Informationen

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  • Bildung
  • Die Schulbehörde organisiert die drei obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen. Bei allen drei schulärztlichen Untersuchungen werden Grösse und Gewicht gemessen.

     

    Die erste Untersuchung findet im zweiten Kindergartenjahr statt. Sie dient der Erfassung schulrelevanter Beeinträchtigungen, insbesondere hinsichtlich Motorik, Sprache und Entwicklung.

    Die zweite Untersuchung findet im vierten Schuljahr der Primarstufe statt. Sie umfasst die Untersuchung des Bewegungsapparats.

    Die dritte Untersuchung findet in der achten Klasse statt. Anstelle einer Anamnese wird ein Gespräch geführt.


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