Grundlage für das Steuerregister bildet das Einwohnerregister. Sämtliche Mutationen des Einwohneramtes (Zuzug, Wegzug, Heirat usw.) werden dem Steueramt direkt mitgeteilt. Steuerpflichtig sind alle Natürlichen Personen, welche am 31. Dezember des laufenden Jahres ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Vorbehalten bleibt die Steuerpflicht aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis!
Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.
Als Steuerwerte gelten:
•steuerbares Einkommen •steuerbares Vermögen •amtlicher Wert der Grundstücke in der eigenen Gemeinde
Auskünfte an Dritte dürfen in folgenden Fällen erteilt werden:
Auskunft über
Steuerwerte
Wer erteilt die Auskunft
Natürliche Personen
Veranlagungsgemeinde
Juristische Personen
Zuständige Region der kantonalen Steuerverwaltung
Steuerauskünfte (Aushändigung Steuerausweis) erfolgen auf schriftliche, begründete Anfrage, unter Beilage des Interessennachweises und gegen Bezahlung von Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung. Nicht vollständige Anfrage werden retourniert. Telefonische Auskunft wird keine erteilt.
Kosten: 10.00 in Briefmarken
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