Einreichungsfrist:
Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfälle) ist die Einreichungsfrist auf dem Begleitschreiben der Steuerverwaltung angegeben. Möglichkeiten zum Ausfüllen:
Die Steuererklärung kann ab dem 1.1.2021 nur noch über den Zugang via BE-Login ausgefüllt werden. Das TaxMe Online Login wurde eingestellt. Die Kunden werden direkt zur Sofortregistrierung von BE-Login weitergeleitet. Ratentermine:
Bestellung Einzahlungsscheine:
Zusätzliche Einzahlungsscheine können bei der zuständigen Inkassostelle angefordert oder via Internet www.fin.be.ch oder www.taxme.ch bestellt werden. Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen infolge verspäteter Zahlungen. Steuerformulare:
Ein Nachdruck der Formuale 1 - 10 kann beim Steuerbüro Schüpfen angefordert werden. Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Kantons- und Gemeindesteuern.
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