Mit Ausbildungsbeiträgen soll die Chancengleichheit im Zugang zur Bildung gefördert werden. Sofern weder Sie noch Ihre Eltern in der Lage sind, Ihre Ausbildung zu finanzieren, können Sie kantonale Ausbildungsbeiträge beantragen.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und richtet sich in erster Linie nach der finanziellen Situation Ihrer Eltern.
Die kantonale Erziehungsdirektion (ERZ) ist für Sie zuständig, wenn Sie eine Erstausbildung absolvieren und Ihre Eltern Wohnsitz im Kanton Bern haben. Weitere Einzelheiten finden Sie hier. Der Eingabetermin für das Gesuchsformular ist der 30. Juni für Ausbildungsjahre, die in der ersten Jahreshälfte beginnen und der 31. Dezember für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen.
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