Sie sind mit einem Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis konfrontiert? Beiliegendes Merkblatt hilft Ihnen beim richtigen Vorgehen. Allgemeine Informationen Wenn ein Mensch stirbt, muss innerhalb von zwei Tagen das Zivilstandsamt benachrichtigt werden. Spital Wenn der Tod im Spital oder in einem Altersheim eintritt, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung. Zuhause Stirbt eine Person zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie von diesem eine ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes. Falls Sie eine Bestattungsfirma beauftragen, nimmt diese Ihnen alle Formalitäten ab. Siegelung Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, in jedem Todesfall ein Siegelungsprotokoll zu erstellen. Nehmen Sie dafür mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf. Sollten sich die Erben nicht bei der Gemeinde melden, erfolgt die Kontaktaufnahme zu gegegeber Zeit durch die Gemeindeverwaltung. Informationen und Angaben, welche die Gemeinde benötigt, entnehmen Sie dem Merkblatt. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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