Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Eine Bewilligung ist auch erforderlich für den Erwerb von Waffenbestandteilen. Das entsprechende Gesuch ist vollständig ausgefüllt und mit folgenden Beilagen bei der Kantonspolizei Bern einzureichen:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Zum Tragen einer Waffe wird eine zusätzliche Waffentragbewilligung benötigt.
Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzung zum Waffenerwerb, stellt allfällige Ablehnungsgründe fest und bewiligt auch die Gesuche. Die entsprechenden Gebühren werden vom Kanton erhoben.
Bewilligungs- und Einreichungsbehörde:
Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Waisenahusplatz 32
Postfach
3001 Bern