Die Gemeinde Schüpfen führt im Rahmen der gesetzlichen Aufträge und Vorschriften verschiedene Datensammlungen. Die wichtigste Datensammlung stellt die Einwohnerkontrolle dar, in welcher sämtliche Schüpfenerinnen und Schüpfener registriert sind.
Die Gemeinde Schüpfen ist sowohl an die kantonalen Datenschutzvorschriften als auch an die zusätzlichen kommunalen Vorschriften gebunden.
Datenschutzaufsichtsstelle Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird jährlich durch die eingesetzte, externe Datenschutz-Aufsichtsstelle überprüft und in einem Bericht zu Handen der Gemeindeversammlung festgehalten. In Schüpfen wird diese Aufgabe durch die ROD AG wahrgenommen.
Bekanntgabe von Daten
Listenauskünfte Die Gemeinde kann gestützt auf Art. 1 des Datenschutzreglementes an private Personen systematisch geordnete Daten (Listen) bekanntgeben. Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt ausschliesslich auf Verfügung und setzt ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat voraus.
Einzelauskünfte Einzelauskünfte an Private werden auf schriftliches Gesuch hin erteilt, wenn sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen können.
Auskünfte an Behörden Personendaten werden anderen Amtsstellen weitergegeben, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Hinweis:
Recht auf Einsicht Jede Person kann in das Register der Datensammlungen Einsicht nehmen und Auskunft verlangen, welche Daten über sie in einer Datensammlung bearbeitet werden.
Nachstehend finden Sie das Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Schüpfen sowie das offizielle Gesuchsformular der Gemeinde Schüpfen.
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