Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter oder Online abzumelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis
- Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalter)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Bei einem Wegzug ins Ausland, ist uns der Ausländerausweis (Ausweise B & C) abzugeben. Sowohl für Schweizer als auch für Ausländer gilt, dass zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.