Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an öffentlichen Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.
Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen werden die Strassenanstösser ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen, folgende Bestimmungen zu beachten:
Wir empfehlen allen Strassenanstössern die Äste und andere Bepflanzungen regelmässig auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss.
Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungs- einflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, sollten rechtzeitig beseitigt und die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) gereinigt werden. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen ist die Gemeindepolizei verpflichtet die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen zu lassen. Gerne geben wir Ihnen näher Auskunft und beantworten allfällige Fragen zu diesem Thema:
Bauverwaltung Dorfstrasse 17 3054 Schüpfen Tel: 031 879 70 80 E-Mail
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