Das Recht der Fischerei, insbesondere das Recht, in den Gewässern des Kantons Bern Fische, Krebse und Fischnährtiere zu hegen, zu fangen und zu verwerten, steht dem Kanton zu. Vorbehalten bleiben einzelne bestehende private Fischereirechte.
Der Kanton übt dieses Recht, soweit er es nicht selber wahrnimmt, durch das Erteilen von Patenten (in den grösseren Flüssen und Bächen sowie in den Seen) und durch Verpachtung (in den kleineren Bächen und Zuflüssen) aus.
Patente für die Angelfischerei
Ein Berner Angelfischerpatent können grundsätzlich alle Personen erwerben – mit oder ohne Wohnsitz im Kanton. Ausgenommen sind Personen, die mit einem Patententzug oder einem Fischereiverbot belegt sind.
Die Preise sind abhängig von der Geltungsdauer und dem Geltungsbereich. Das Wichtigste rund um die Angelfischerpatente erfahren Sie in den Fragen und Antworten (FAQ).