Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.
Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Kontakt beim Kanton
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern SID
Fonds und Bewilligungen
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. +41 31 636 01 39