Die Grundlagen für Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnisse sind im Polizeigesetz des Kantons Bern (PolG) geregelt.
Leumundszeugnisse sind die Ausnahme. Handlungsfähigkeitszeugnisse sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse. Es ist jedoch möglich, dass die Angaben im Handlungsfähigkeitszeugnis für bestimmte amtliche Zwecke nicht genügen. In diesen Fällen kann bei der Gemeinde ein Leumungszeugnis angefordert werden.
Vorgehen
Gesuche für ein Leumundszeugnis sind bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle schriftlich einzureichen. Der Grund, wofür das Zeugnis verwendet wird, ist anzugeben. Der Bestellung sind eine Kopie der ID oder des Passes und ein aktueller Strafregisterauszug beizulegen.