Jede Bürgerin und jeder Bürger, welche/r das 18. Lebenjahr erreicht hat und in Schüpfen angemeldet ist, erhält als Anmeldebestätigung einen Niederlassungsausweis.
Dieser muss bis zum Wegzug aufbewahrt werden und behält bis zur Änderung der Personalien / Angaben seine Gültigkeit.
Bei einem Wegzug aus Schüpfen müssen Sie diesen bei der Abmeldung mitbringen und der Gemeindeverwaltung abgeben.
Die angemeldeten Wochenaufenthalter erhalten einen Aufenthaltsausweis, die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner eine Meldebestätigung.
Gebühr: Fr. 20.00 (im Rahmen der Anmeldung)
Duplikat: Fr. 20.00
Neuausstellung infolge Änderung von Personalien: gratis
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