Die Gemeinde Schüpfen erhebt für jeden Hund eine jährliche Taxe. Diese Hundetaxe wird den Hundehaltern jeweils im August in Rechnung gestellt.
Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden am Stichtag 1. August in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind, sind von der Hundetaxe befreit.
Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z. B. Blinden- oder Therapiehunde), sind von der Hundetaxe befreit.
Da die Tollwutschutzimpfung nicht mehr obligatorisch ist, muss das Zeugnis nicht mehr vorgewiesen werden. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.
Damit das Inkasso korrekt erfolgen kann, teilen Sie uns Hunde, welche noch nicht registriert sind, sowie allfällige Änderungen bitte laufend mit.
Bei einer Neuanmeldung eines Hundes bitten wir Sie, uns das Geburtsdatum, die Hunderasse sowie die Chip-Nr. mitzuteilen.
Weitere Informationen zur Hundehaltung resp. Tierschutz finden Sie hier.