Artikel 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser schreibt vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten von Trinkwasser jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers informiert werden müssen.
Nachfolgend zusammengefasst finden Sie die amtlichen Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums Bern vom vergangenen Juni.
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