Erneuerung Personalreglement

27.10.2023

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16.12.1998 (BSG 170.111) und gestützt auf die Beschlüsse des Gemeinderates vom 10. und 25. Oktober 2023 wird über die Genehmigung von folgendem Reglement sowie dessen Inkraftsetzung informiert: Personalreglement (PersR); Erneuerung, Inkrafttreten per 1. Januar 2024

Beschlüsse des Gemeinderates zu Gemeindereglementen unterstehen gemäss Art. 15 Abs. 6 des Organi-sationsreglements (OgR) dem fakultativen Referendum. Gemäss Art. 32 OgR können mindestens 2% der Stimmberechtigten durch Unterschrift innert 30 Tagen seit Bekanntmachung verlangen, dass ein Be-schluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung unterbreitet werden muss (fakultatives Referen-dum). Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf, das erneuerte Personalreglement finden Sie auch hier.

Die Unterschriften für das fakultative Referendum sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 17, 3054 Schüpfen einzureichen. Unterschriftenlisten werden bei Bedarf von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung Schüpfen eingesehen oder bezo-gen werden. Zudem sind die Erlasse unter www.schuepfen.ch auch online verfügbar.

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